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Wartung und Service

Die Wartung von Kälteanlagen

In Österreich verlangen nationale Gesetze und EU-Verordnungen die regelmäßige Wartung von Kälteanlagen. Diese Maßnahmen der Gesetzgeber sichern die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Kühlgeräten. Das regelmäßige Warten reduziert aufwendige Reparaturkosten, die Lebenserwartung der Kühlgeräte steigt an und die Betriebssicherheit nimmt zu. Auch für das Durchführen von Arbeitsprozessen ist eine regelmäßige Wartung sinnvoll: Die Kühlleistung kann bei nicht gewarteten Kälteanlagen abnehmen – das führt zu Temperaturabweichungen, was wiederum verfälschte Ergebnisse zur Folge haben kann.

Als Gewerbekunde sind Sie dazu verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Wartung zu befolgen. Betriebe, die diese Gesetze ignorieren, riskieren nicht nur ineffiziente und verschwenderische Geräte, sondern auch Haftungen bei Unfällen.

 

Verordnungen und Richtlinien

In Österreich regeln unterschiedliche Gesetze und Verordnungen die Wartung von Kälteanlagen. Die wichtigsten sind hier angeführt und fett markiert. In der Kälteanlagenverordnung KAV 1969 wird im Geltungsbereich schnell ersichtlich, dass das Füllgewicht des Kältemittels eine entscheidende Rolle spielt: Von der Kälteanlagenverordnung betroffene Anlagen sind solche mit einem Füllgewicht von mehr als 1,5 kg – sofern andere Kältemittel als Wasser oder Luft zum Einsatz kommen. Neben der Füllmenge und dem verwendeten Kältemittel spielt der Erderwärmungsfaktor GWP eine Rolle, ob das Druckgerät eine Prüfpflicht besitzt oder nicht. § 18 stellt fest, dass die Wartung von Kälteanlagen nur durch Personen durchgeführt werden darf, die mit solchen Arbeiten vertraut sind. § 22 schreibt vor, dass das Überprüfen von Kälteanlagen in Zeitabständen von höchstens einem Jahr von Fachpersonal durchgeführt werden muss. Diese Überprüfung der Anlage muss laut § 23 auch in einem Prüfbuch festgehalten werden.

Zusätzlich zur Kälteanlagenverordnung sind laut § 13 der Arbeitsstättenverordnung alle Klima- oder Lüftungsanlagen einmal pro Jahr zu überprüfen, längstens in Abständen von 15 Monaten. Die EU-Verordnung 517/2014 über fluorierte Treibhausgase schreibt in Artikel 4 Dichtheitskontrollen für Kälte- und Klimaanlagen vor, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Abhängig vom Einsatz des Kältemittels ist die Überprüfung alle 3-24 Monate durchzuführen.

Die Überprüfung von Kälteanlagen ist außerdem in der Druckgeräteüberwachungsverordnung, in der EU-Verordnung 1005/2009 über Stoffe die zum Abbau der Ozonschicht führen und auch in der Gebäuderichtlinie und Hygienerichtlinie festgeschrieben.

 

Unser Service im Bereich Wartung und Reinigung

Als zuverlässiger Partner bieten wir Ihnen gerne umfangreiche Services im Bereich der Wartung an. Dazu gehören: Überprüfung laut § 22 KAV, Dichtheitsprüfung laut F-Gase-Verordnung, Überprüfung laut Arbeitsstättenverordnung, Kältemittelumstellung, Reparaturen, Wartungen und Grundreinigungen von Kältetechnik. Unser Service beinhaltet neben einer Temperaturkontrolle auch die Kontrolle des Betriebsdrucks, die Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen und eine Dichtheitskontrolle. Dank der engen Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Partnerfirmen sind wir auch in der Lage, Ersatzteile schnell besorgen zu können.

Haben Sie noch Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zum Wartungsbedarf einzelner Produkte? Oder ist Ihre Wartung bald fällig und Sie möchten uns kontaktieren? Dann vereinbaren Sie am besten einen Termin mit unserem Kundendienst. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich.